Allgemeine Geschäftsbedingungen Mondelez Deutschland GmbH

1. Liefer- und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zur Berechnung kommen die am Tage der Anlieferung gültigen Preise. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Handelspartners, insbesondere solche die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise abweichen, haben keine Geltung, es sein denn, wir haben der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Handelspartners zuvor schriftlich zugestimmt.

Lieferverträge, Änderungen, Nebenabreden etc. werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unser Liefer- und Servicepersonal ist nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

Bestimmte Liefermengen sind nicht vereinbart. Aus den Liefermengen der Vorjahre können keine Ansprüche für die Folgezeit hergeleitet werden. Die Bestellung der Ware durch den Handelspartner stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellung ist bis zur Auslieferung freibleibend. Die Annahme der Bestellung durch uns erfolgt durch Übergabe der Ware an den Handelspartner.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, unser Sortiment zu ändern.

2. Mindestbestellmenge und Auftragsvorlaufzeit

Die Mindestbestellmenge beträgt 60kg pro Auftrag. Die Auftragsvorlaufzeit für das Standardsortiment beträgt mindestens 4 Tage.

3. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt frei Haus durch ein von uns ausgewähltes Speditionsunternehmen. Kosten für Verpackung und Transport werden von uns getragen. Für den Fall einer auf Wunsch des Handelspartners durchgeführten Expresslieferung gehen allfällige Mehrkosten zu dessen Lasten.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2020), d.h. die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Handelspartner über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir weitere Leistungen, etwa die Transportkosten oder die Aufstellung der Ware bei dem Besteller, übernommen haben.

Wir behalten uns das Recht vor, die Auslieferung von Warenbestellungen des Handelspartners ganz oder teilweise zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für ein vertragswidriges und/oder ein sonstiges rechtswidriges Verhalten des Handelspartners im Zusammenhang mit unseren Waren vorliegen.

4. Sachmängel, Rügepflicht, Haftung

Die gelieferten Waren sind nach Maßgabe vom Käufer unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel, Vollständigkeit und Richtigkeit zu untersuchen. Reklamationen haben abweichend zu der in § 377 HGB normierten Frist bei offenkundigen und verdeckten Mängeln unverzüglich zu erfolgen und sind auf dem Lieferschein der betreffenden Lieferung zu vermerken. Dieser Lieferschein ist im Falle einer Reklamation an uns zurückzugeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Bei von uns anerkannten Beanstandungen hat uns der Handelspartner Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern.

Bei allfälligen Schadenersatzansprüchen des Handelspartners haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Das Zahlungsziel ist grundsätzlich mit dem Handelspartner individuell vereinbart. Das konkrete Zahlungsziel ergibt sich unmittelbar aus dieser Vereinbarung. Im Fall des Fehlens einer solchen Vereinbarung erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse, sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen werden.

Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Handelspartner wird ausdrücklich und vollumfänglich widersprochen.

Bei Zahlungsverzug werden dem Handelspartner neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch Mahngebühren von EUR 40,00 pro Mahnung in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt.

Der Handelspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Handelspartner unser Eigentum. Wir sind jedoch widerruflich mit dem Weiterverkauf im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes einverstanden. Für den Fall eines Weiterverkaufs wird die aufgrund des Weiterverkaufs dieser Ware erlangte Forderung schon jetzt in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware an uns abgetreten.

7. Höhere Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt, Betriebsstörungen und sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Soweit dies möglich ist werden wir uns bemühen, etwaige Kürzungen oder Teillieferungen vorzunehmen. Eine Nachlieferpflicht besteht indes nicht.

Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere sein: Krieg, Bürgerkrieg, Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Streik oder Aussperrung, Rebellion, Aufruhr, Blitzschlag, Hagel, Feindseligkeiten, Invasion, feindliche Handlungen und innere Unruhen, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Terrorismus, Revolution, Aufstand, militärische oder widerrechtliche Machtergreifung und Sabotage, Brand, Kampfmittel, Sprengstoffe, Pandemien, Seuchen etc..

8. Datenschutz

Für den Fall, dass der Handelspartner oder wir zum Zwecke der Abwicklung der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten der Kontaktpersonen des jeweiligen Vertragspartners, wie Name, E-Mailadresse, postalische Adresse und Telefonnummer erheben, nutzen und in ihren Systemen speichern verpflichten sie sich sicherzustellen, dass die Erhebung, Nutzung und Speicherung der personenbezogenen Daten ausschließlich für die genannten Zwecke zur Erfüllung des mit Ihnen bestehenden Vertrages erfolgt (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung). Die Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur solange, wie es für die Durchführung des Vertrages notwendig ist, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine längere Speicherung notwendig machen. Jede Vertragspartei erfüllt die ihr obliegenden Informationspflichten (Art. 13 ff. DSGVO) gegenüber ihren Mitarbeitern in eigener Verantwortung und stellt sicher, dass mit Blick auf Dritte, die personenbezogene Daten in ihrem Auftrag verarbeiten, die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Art. 28 DSGVO, vorliegen. Sofern personenbezogene Daten an Drittanbieter in datenschutzrechtlich nicht sichere Länder, wie z.B. den USA, in denen das dort gesetzlich geforderte Datenschutzniveau nicht dem in der EU geltenden Datenschutz entspricht, weiter geleitet werden, verpflichten sich die Parteien, technische und organisatorische Maßnahmen durchzuführen und entsprechende Verträge (wie z.B. die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission) abzuschließen, um personenbezogenen Daten zu schützen und um sicherzustellen, dass das gewährte Datenschutzniveau mit demjenigen des Ursprungslandes vergleichbar ist.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

10. Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Handelspartner gilt deutsches Recht als vereinbart, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Handelspartner ist Bremen.